Einvernhmliche
Scheidung mit einem “Mauseclick”
Ab 2022 können sich in Griechenland Eheleute im Rahmen einer
einvernehmlichen Scheidung vollständig digital trennen lassen. Dabei ist unter
vollständig gemeint, dass Ihnen der Gang zum Gericht oder zum Notar erspart
werden kann. Allerdings besteht nach wie vor ein Anwaltszwang für die
Unterschreibung der Scheidungserklärung, als auch die endgültige Ratifizierung
dieser duch den Notar.
Diese gesetzliche Regelung, die das Leben der Bürger laut
Gesetzesbegründung vereinfachen und die Gerichte entlasten soll , wird im Rahmen
der seitens der Regierung von Mitsotakis hochgepriesenen digitalen Governance,
implementiert.
Im Einzelenen sieht der im Gesetzesblatt unter Nr. FEK Nr. B`
6390-31.12.2021 veröffentlichte gemeinsame Ministerialerlass vor, dass die Ehe ohne
die persönliche Anwesenheit der Parteien und ohne die Einholung einer
notariellen Bevollmächtigung oder die Beurkundung der Echtheit der Unterschrift
der Parteien aufgelöst werden kann. Alles soll mit einem Mauseclick ausgeführt
werden.
Die elektronische Plattform hierzu ist folgende:
https://www.gov.gr/ipiresies/oikogeneia/diazugio/aulo-sunainetiko-diazugio .
Das Verfahren zur Eheauflösung wird zunächst von einem der Parteien bevollmächtigten
Rechtsanwalt initiiert. Dieser trägt als erstes seine eigenen Daten in eine seperate
Rechtsanwaltsplattform Namens OLOMELEIA ein.
Anschliessed trägt er die Daten der Heiratsurkunde, Bandnummer, Jahr der Eheschliessung,
Schlüsselnummer der Heiratsgemeinde und den vollständigen Namen eines der
Scheidungswilligen ein.
Die Plattform erlangt im Rahmen der intraoperabilität vom Melderigster und
Standesamt die übrigen Daten der Eheleute (Namen, Art der Eheschliessung,
Kinder etc.) und vervollständigt sich automatisch.
Alsdann fügt der Rechtsanwalt den von ihm selbst zuvor fertiggestellten Text
der einvernehmlichen Scheidungserklärung der Parteien ( evtl. mit der
gemeinsamen Erklärung über die Kinderbetreuung, Fürsorge, Besuchsrecht etc.) in
ein dafür vorgesehenen Rahmen in die Plattform ein, als auch die Personalien des
Notars der die einvernehmliche Scheidung schliesslich ratifizieren wird und die
Personalien des Anwaltes der anderen Partei.
Im Lauf der Prozedur erhalten alle Beteiligten , beide Anwälte, Eheleute,
Notar, Benachrichtigungen vom System über den Verlauf des Verfahrens.
Insbesonder werden die Eheleute nach der Eintragung der Scheidungserklärung
seperat per Email benachrichtigt um ihre Zustimmung abzugeben. Dass
Einloggen in die Plattform erfolgt jetzt mit den Sicherheitschlüssel (Taxis Codes)
der Parteien. Diese Zustimmung beider Eheleute ist wichtig, denn erst ab Zustimmung
beginnt die 10- Tagesfrist zu laufen, nach Ablauf welcher der Notar erst die
Scheidung ratifizieren darf. Eine vor Ablauf der 10-Tagesfrist durch den Notar
ist ungültig.
Nach Ablauf dieser Frist erstellt der Notar im Pdf Format die notarielle einvernehmliche
Ehescheidung , die jetzt von den Eheleuten unterschrieben werden muss, entweder
digital oder durch persönliches Erscheinen vor dem Notar.
Ist dies geschehen, wird die Scheidung notariell ratifiziert und erlangt innerhalb
des elektronischen Raumes Endgültigkeit. Anschliessend wird die Scheidung zu jeder Partei abgesandt.
Gleichzeitig wird das zuständige Standesamt benachrichtigt um die Scheidung in seinen
entsrechenden Büchern einzutragen.
Zu erwähnen noch, dass bei einer religiösen Ehe die Eintragung der Scheidung
beim Standesamt erst nach der „ geistigen Auflösung der Ehe“ durch die
zuständige Metropolie erfolgen darf. Diesbezüglich ist ein enstrechendes
Dokument von der Metropolie – Erzbistum einzuholen.
Leltzlich ist zu betonen, dass das elektronische Verfahren zu jedem Stadium
bis zur Ratifizierung durch den Notar von den Eheleuten, Anwälten oder den Notar
selbst, anulliert werden kann.
Hinsichtlich der Neuheit dieses Verfahrens sei zu erörtern, dass die
Anwesenheiten der Parteien überflüssig wird. Diese können von zu Hause aus Ihre
Zustimmung zur Scheidung per Mauseclick abgeben. Die Echtheit ihrer
Unterschriften auf die Scheidungserklärung wird dadurch gewährleistet , dass
die Eheleute sich in die Plattform mittels ihrer persönlichen Codeschlüssel des
Finanzamtes eintragen .
Andererseits ist jedoch zu beachten, dass Einfachheit nicht gleichgestellt
werden kann mit Kostengünstigkeit. Es sind nach wie vor zwei Rechtsanwälte , als
auch ein Notar einzuschalten . Die Rechtsanwälte berechnen Ihr Honorar meistens
nach Vereinbarung , sind also an die gestzlichen Vergütungstabellen des gr.
Anwaltskodexes der Höhe nach nicht gebunden, anders wie etwa beim RVG in
Deutschland. Dabei spielt eine große
Rolle ob die Eheleute Kinder haben oder nicht. Denn wenn Kinder vorhanden sind
muss gestzlich auch über ihre Rechtsbeziehungen zu beiden Elternteilen zwingend
eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden. Das Vorsogerecht, Besuchsrecht,
Alimente müssen dass geregelt werden entweder in der selben Scheidungserklärung
oder in einer besonderen Vereinbarung.
Es erübrigt sich zu erwähnen , dass das normale Scheidungsverfahren – nämlich
nichteinvernehmlich , durch ein Gerichtsurteil- weiterhin stattfinden kann,
wenn sich die Parteien nich einigen können.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung für weitere Einzelheiten und besprechen
gerne mit Ihnen die Besonderheiten ihres persönlichen Falles.